Finanzierung und Kosten
Ein wichtiger Faktor für die Inanspruchnahme von häuslicher Krankenpflege ist die Frage der Kostenerstattung. Die wichtigsten und häufigsten Kostenträger sind die zuständige Pflege- und Krankenkasse.
Im Bereich der Grundpflege (SGB XI) steht die Pflegeversicherung, im Bereich der Behandlungspflege (SGB V) die Krankenkasse als Leistungsträger. Falls eine Pflegestufe besteht, ist die Höhe der Erstattung von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.
Wenn das Geld nicht reicht
Übersteigen die Kosten die der Pflegeversicherung, gibt es, neben der privaten, weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.
Fragen Sie uns nach Möglichkeiten hierfür.
Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen der Behandlungspflege (SGB V), die vom behandelnden Arzt verordnet werden.
Ein bestimmtes Krankheitsbild (Diagnose) ist die Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege.
Einfache Abrechnung mit der Krankenkasse
Als Vertragspartner der Krankenkassen ist es uns möglich, direkt und unbürokratisch mit der Krankenkasse abzurechnen und Neukunden ohne Wartezeit aufzunehmen.
Am Ende des Monats bedarf es nur einer Unterschrift des Kunden um eine vollständige Abrechnung mit der Krankenkasse durchführen zu können.
Pflegekasse & Pflegestufen
Die Pflegekasse stellt die pflegerische Versorgung bei Pflegebedürftigkeit ihrer Versicherten sicher, die aufgrund der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind.
Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag gewährt und dann durch einen Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt.
Laden Sie sich unsere Preisliste als PDF herunter, gültig ab 01.02.2017
Das Pflegestärkungsgesetz II – was es für die Pflege ab 2017 bedeutet
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff der Bundesregierung wird das bisherige System der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.
Dadurch kann dem individuellen Unterstützungsbedarf aller Pflegebedürftiger besser Rechnung getragen werden. Neben körperlichen Einschränkungen werden auch Einschränkungen einbezogen, die etwa bei Demenzkranken häufig vorkommen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff gilt schon ab dem 01.01.2017!
Mehr erfahren
Einfache Abrechnung mit der Pflegekasse
Mit einem Versorgungsvertrag der Pflegekassen können wir ohne Umstände direkt mit diesen abrechnen.
Dies ist jedoch nur bei vorhandener Pflegestufe/Pflegegrad möglich!
Sozialamt
Übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der Pflegeversicherung, haben Sie, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, Anspruch auf Sozialhilfe. Dieses wird vom Sozialamt geprüft.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.
Solange keine Genehmigung des Sozialamtes vorliegt, sind Sie evtl. verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen.
Private Finanzierung
Ist kein Pflegegrad vorhanden, so kommt die Pflegekasse auch nicht für die Kostenübernahme der Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst auf.
Natürlich ist es unseren Kunden dennoch möglich, Angebote aus unserem Leistungskatalog in Anspruch zu nehmen. Diese müssen jedoch privat finanziert werden.
Weitere Leistungsmöglichkeiten und Hilfsangebote
Es gibt neben den genannten Kostenträgern noch einige andere, die in der Praxis weniger geläufig sind. Darunter fallen:
- Kriegsopferfürsorge
- Berufsgenossenschaft
- Versorgungsamt
- Integrationsamt
- Beihilfestelle
In einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir gerne über die einzelnen passenden Möglichkeiten.
Leistungsansprüche für häusliche Pflege
Bei häuslicher Pflege können die Kosten durch die Pflegeversicherung in verschiedenen Leistungen in Anspruch genommen werden. Hier stehen Ihnen mit dem aktuellen Pflegestärkungsgesetz II nun 125€/pro Monat zur Verfügung.
Auch wenn Sie als Angehörige für eine bestimmte Zeit nicht in der Lage sind, die Pflege durchzuführen, gibt es verschiedene Optionen die Pflege zu gewährleisten.