Pflegesachleistungen nach SGB XI
Wir helfen bei Verrichtungen des täglichen Lebens, die aufgrund der Schwere der Pflegebedürftigkeit der Kunden nicht mehr selbständig ausgeführt werden können. Die Grundpflege umfasst nach SGB XI ausschließlich körperbezogene Tätigkeiten wie:
- Individuelle angepasste Pflege
- Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität, Ausscheidung und Ernährung
- Zubereitung der Mahlzeiten
- Hilfe beim An-/Auskleiden
- Betten und Lagern
- und vieles mehr…