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Die neue Pflegereform

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Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ist seit Ende Mai beschlossen und soll pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen unterstützen. So sollen bisher getrennte Leistungen miteinander kombiniert werden können und auch finanziell soll es eine Steigerung der Pflegegelder geben. Gleichzeitig hat die Reform zum Ziel, die Arbeitsbedingungen für das Fachpersonal zu verbessern und die Pflege digital besser aufzustellen.

Die wichtigsten Fakten einfach erklärt

  • Ab 2024 wird das Pflegegeld für pflegende Angehörige um 5 Prozent angehoben. Im Pflegegrad 2 können Sie beispielsweise mit 331,80 Euro rechnen statt bisher mit 316 Euro monatlich. Weitere Erhöhungen sind in den Jahren 2025 und 2028 geplant.
  • Auch Pflegesachleistungen sollen erhöht werden. Im Pflegegrad 3 können Sie zum Beispiel mit knapp 70 Euro mehr im Monat rechnen.
  • Die pflegenden Angehörigen sollen entlastet werden, in dem es einfacher wird, eine Auszeit zu erhalten.
  • Die Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden zukünftig kombinierbar sein und den Namen „Entlastungsbudget“ tragen. Dies vereinfacht die Beantragung, entlastet pflegende Angehörige sowie die mobilen Pflegedienste und hat einen finanziellen Vorteil für die betroffenen Personengruppen.
  • Die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades soll einheitlicher geregelt werden. Sinnvolle Hilfsmittel wie auch Präventions- und Reha-Maßnahmen sollen automatisch mit dem Bescheid über den Pflegegrad angeboten werden.

Natürlich sind diese und weitere Änderungen mit Kosten verbunden. Daher werden die Beiträge zur Pflegeversicherung ab dem 01. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte ansteigen.

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