Unsere Leistungen
Informieren Sie sich hier über unsere Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten für einen selbstbestimmten Alltag in den eigenen vier Wänden.
Grundpflege: So wenig Hilfe wie möglich, so viel wie nötig.
Damit Sie so aktiv und eigenständig wie möglich Ihren Alltag gestalten können, helfen wir Ihnen bei den Dingen, die Sie aufgrund einer Pflegebedürftigkeit nicht mehr alleine bewältigen können. Ziel der Grundpflege ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität bestmöglich zu erhalten oder sogar zu fördern.
Die sogenannte Grundpflege umfasst beispielsweise folgende Leistungen:
- Hilfe bei der Körperpflege: Duschen, Baden, Zähne putzen, Toilettengang, Inkontinenzversorgung
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Betten und Lagern
- Ausscheidungen
Sie werden zusätzlich durch ein Familienmitglied unterstützt? Umso besser! Sie können auch einzelne Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege in Anspruch nehmen und so Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren. Wir berechnen lediglich die konkreten Leistungen, die auch wirklich bei uns in Anspruch genommen wurden. Lassen Sie sich gerne von uns unterstützen.
Medizinische Behandlungspflege: Ihre Gesundheit in guten Händen
Im Gegensatz zu den alltäglichen Grundbedürfnissen des Menschen, die von der Grundpflege abgedeckt werden, bildet die medizinische Behandlungspflege alles ab, was mit Medikamenten, Verbänden und medizinischer Betreuung zu tun hat.
Die medizinische Behandlungspflege umfasst beispielsweise folgende Leistungen:
- Verabreichung von Medikamenten
- Anlegen von Kompressionsverbänden oder Kompressionsstrümpfen
- Verabreichung von Injektionen
- Kontrolle des Blutzuckers oder des Blutdrucks
Diese Leistungen sind besonders bei chronischen Krankheiten wie Diabetes oder nach Operationen sowie Unfällen relevant. Ihr behandelnder Arzt verordnet entsprechende Leistungen, die von uns fachgerecht und in Ihrem zu Hause durchgeführt werden. So können Sie sich in der gewohnten Umgebung ausruhen und zu Kräften kommen.
Aufgrund der häufigen Anlassbezogenheit über alle Altersgruppen hinweg, können Sie diese Leistungen auch ganz ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen.
Wundversorgung: Die Heilung unterstützen
Je älter ein Mensch wird, desto langsamer kann ein Heilungsprozess verlaufen. Besonders bei pflegebedürftigen und vorerkrankten Personen ist besondere Expertise gefordert, um Wunden, die mitunter auch chronisch sind, zu versorgen.
Als ICW-zertifizierte Wundexperten versorgen wir Ihre Wunden mit hochwertigen Produkten und geübten Handgriffen. Sie profitieren von einer Rundumversorgung und einer dauerhaften Behandlung, die sowohl den Heilungsprozess unterstützt als auch Ihre Schmerzen lindert. Dabei arbeiten wir eng mit Ihrem behandelnden Arzt zusammen und stimmen uns ab.
Wir dokumentieren engmaschig und haben so jederzeit ein Auge auf Veränderung des Zustandes Ihrer Wunde. Mögliche Infektionen oder Entzündungen werden so frühzeitig erkannt und behandelt.
Pflegeberatung nach § 37: Gut informiert sein
Damit Ihre Pflege optimal auf Sie angepasst wird, führen wir zu Beginn und in regelmäßigen Abständen Beratungsgespräche durch. Diese Gespräche sind für Sie kostenfrei. Ab dem Pflegegrad 2 ist die Pflegeberatung zudem verpflichtend, um der Krankenkasse die gesicherte Pflege nachzuweisen und Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungssituation zu treffen und zeitnah umsetzen zu können.
So wird die Pflegeberatung für Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich durchgeführt. Vierteljährlich suchen wir das Gespräch mit Ihnen, wenn Sie den Pflegegraden 3 und 4 zugeordnet wurden.
Sie sollen sich schließlich sicher fühlen und genau die Hilfe bekommen, die Sie benötigen. Auf Basis der regelmäßig stattfindenden Gespräche können wir Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden kontinuierlich unterstützen, indem wir Ihre Pflege nach Ihren Bedürfnissen anpassen.
Gerne kommt ein Mitglied aus unserem Team zu Ihnen nach Hause und zeigt alle für Sie relevanten Möglichkeiten aus unserem Leistungskatalog auf. Außerdem beantworten wir Ihre Fragen, zum Beispiel bezüglich der Erhöhung eines Pflegegrades, bei der Wahl geeigneter Hilfsmittel oder in Bezug auf Möglichkeiten im Rahmen der Verhinderungspflege.
Entlastungs- und Betreuungsleistungen nach § 45b
Jede Person, die einen eigenen Haushalt führt, weiß, dass einige Aufgaben unverzichtbar sind. Das Einkaufen von Lebensmitteln oder beispielsweise das Reinigen der Wohnung.
Wir unterstützen Sie dabei – denn wir übernehmen die notwendigen Aufgaben der hauswirtschaftlichen Versorgung, um eine eigenständige Haushaltsführung zu erleichtern und aufrecht zu erhalten. Dabei müssen wir Ihnen gar nicht alles abnehmen, denn auch hier greift das Prinzip der aktiven Pflege.
Vielmehr begleiten wir Sie zum Beispiel zu Arztterminen oder Friseurbesuchen, kaufen mit Ihnen gemeinsam ein oder unterstützen Sie bei der Hauswirtschaft.
Verhinderungspflege nach § 39
Um pflegende Angehörige zu entlasten und gleichzeitig die professionelle Pflege Zuhause sicherzustellen, unterstützen wir Sie gerne im Rahmen der Verhinderungspflege.
Denn insbesondere pflegende Angehörige befinden sich häufig im Zwiespalt zwischen Fürsorge und Eigenverantwortung. Einen nahestehenden Menschen zu versorgen, erfordert schließlich viel Energie und Zeit. Wir übernehmen gerne die Pflege, während der pflegende Angehörige sich eine Auszeit nimmt.